Himmelslaternen

In der Vergangenheit ist es immer wieder zu verheerenden Bränden nach dem Aufstieg von Himmelslaternen / Skylaternen gekommen.

In Bayern ist nach bayrischen Brandschutzverordnungen Art. 19 das Aufsteigen von unbemannten Flugballons mit festen oder flüssigen Brennstoffen verboten!

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